Syllit

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024

Wirkstoff:

Dodine

Verfügbar ab:

UPL Switzerland AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Dodine

Dosierung:

39.4 %400 g/l;

Darreichungsform:

SCSuspensionskonzentrat

Therapiegruppe:

Fungizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:SYLLIT
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Fungizid
UPL Switzerland AG
W-7402
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Dodine
39.4 %400 g/l
SCSuspensionskonzentrat
Anwendungen
A
KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
O
Apfel
Birne / Nashi
Schorf des Kernobstes
Konzentration:0.12 %
Aufwandmenge:1.92l/ha
Wartefrist:60Tage
1, 2, 3, 4, 5, 6
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von
10'000 m³ pro ha. Die
Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das
Baumvolumen anzupassen.
2.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
3.
Bei durchgehender Spritzfolge kann der Wirkstoff Dodine bei
anfälligen Sorten vermehrt
Fruchthautberostungen verursachen. Dodine darf während der
berostungskritischen Zeit (Blütebeginn
bis Junifall) nicht eingesetzt werden.
4.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle reduziert werden.
5.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier
tragen.
6.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
•
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
•
EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
•
H315Verursacht Hautreizungen.
•
H318Verursacht schwere Augenschäden.
•
H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
•
SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen.
SIGNALWORT:
•
Gefahr
GEFAHRENSYMBOLE UND -BEZEICHNUNGEN:
Kurzkennzeichnung
GHS05 GHS09
Symbol
Gefahrenbezeichnung Ätzend Gewässergefährdend
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassun
                                
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