Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
250 g/kg Fludioxonil; 375 g/kg Cyprodinil
Syngenta Agro GmbH
Wasserdispergierbares Granulat
Umweltgefährlich, Reizend
Fungizid
Handelsbezeichnung SWITCH Zulassungsnummer 024419-00 Zulassungsinhaber Syngenta Agro GmbH Weitere Vertriebsfirmen Spiess-Urania Chemicals Zulassungsende 31.10.15 Wirkungsbereich Fungizid Wirkstoffgehalt 250 g/kg Fludioxonil 375 g/kg Cyprodinil Formulierung Wasserdispergierbares Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Reizend Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 22 : Staub nicht einatmen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Enthält Cyprodinil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Copolymer aus Maleinsäureanhydrid und Diisobutylen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt Lesen Sie das vollständige Dokument