SWITCH Fungizid Wasserdispergierbares Granulat

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
09-05-2024

Wirkstoff:

250 g/kg Fludioxonil; 375 g/kg Cyprodinil

Verfügbar ab:

Syngenta Agro GmbH

Darreichungsform:

Wasserdispergierbares Granulat

Klasse:

Umweltgefährlich, Reizend

Therapiegruppe:

Fungizid

Fachinformation

                                Handelsbezeichnung
SWITCH
Zulassungsnummer
024419-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Spiess-Urania Chemicals
Zulassungsende
31.10.15
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
250 g/kg Fludioxonil
375 g/kg Cyprodinil
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig 
schädliche Wirkungen haben.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 22 : Staub nicht einatmen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich,
dieses 
Etikett vorzeigen)
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Cyprodinil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält Copolymer aus Maleinsäureanhydrid und Diisobutylen. Kann
allergische 
Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte 
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten
nicht in 
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die 
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von 
Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die
zuständige 
Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige
Behörde dort die 
Anwendung genehmigt
                                
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