Spirox

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024

Wirkstoff:

Spiroxamine; Dodecylbenzolsulfonsäure, Verbindung mit 2-Aminoethanol (1:1); Benzylalkohol

Verfügbar ab:

UPL Switzerland AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Spiroxamine; dodecyl benzene sulfonic acid, compound with 2-Aminoethanol (1:1); benzyl alcohol

Dosierung:

50 %500 g/l; ; ;

Darreichungsform:

ECEmulsionskonzentrat

Therapiegruppe:

Fungizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:SPIROX
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG.
ZULASSUNGSNUMMER:
Fungizid
UPL Switzerland AG
W-7404
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Spiroxamine
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren:
Dodecylbenzolsulfonsäure, Verbindung mit 2-
Aminoethanol (1:1)
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Benzylalkohol
50 %500 g/l
ECEmulsionskonzentrat
Anwendungen
A KULTUR
SCHADERREGER/
WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
W Reben
Echter Mehltau der
Rebe
Konzentration:0.05 %
Aufwandmenge:0.8l/ha
Anwendung:Vor- und Nachblütebehandlungen bis
spätestens Mitte August.
1, 2, 3, 5, 6, 7, 8
W Reben
Echter Mehltau der
Rebe
Konzentration:0.05 %
Aufwandmenge:0.8l/ha
Anwendung:Vor- und Nachblütebehandlungen bis
spätestens Mitte August.
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8,
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AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
2.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle reduziert werden.
3.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M,
Nachblüte) und eine
Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein
Laubwandvolumen von
4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle an das
Laubwandvolumen anzupassen.
4.
Luftapplikation.
5.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach
Ausbringung des Mittels
Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
6.
Keine Behandlung von Tafeltrauben.
7.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug +
Schutzbrille oder Visier tragen.
Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier +
Kopfbedeckung tragen.
Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B.
geschlossene Traktorkabine) können
die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn
gewährleistet ist, dass sie e
                                
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