SAMSON EXTRA 6 OD Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

60 g/l Nicosulfuron

Verfügbar ab:

ISK Biosciences Europe N.V.

Darreichungsform:

Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)

Zusammensetzung:

60 g/l Nicosulfuron

Klasse:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Therapiegruppe:

Herbizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
SAMSON EXTRA 6 OD
Zulassungsnummer
005945-62
Zulassungsinhaber
ISK Biosciences Europe N.V.
Weitere Vertriebsfirmen
Belchim Crop Protection
ISK Biosciences Europe N.V.
Zulassungsende
31.12.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
60 g/l Nicosulfuron
Formulierung
Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 36 : Reizt die Augen
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG200: Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung
festgesetzten Entwicklungsstadien
der Kultur eingesetzt werden.
NG326: Die maximale Aufwandmenge von 45 g Wirkstoff pro Hektar auf
derselben Fläche darf - auch in
Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden
Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten
werden.
NG327: Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung
von Mitteln mit dem
Wirkstoff Nicosulfuron.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen
                                
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