Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
125 g/l Epoxiconazol
Cheminova A/S
Suspensionskonzentrat
125 g/l Epoxiconazol
Umweltgefährlich, Giftig
Fungizid
HANDELSBEZEICHNUNG RUBRIC Zulassungsnummer 007468-00 Zulassungsinhaber Cheminova A/S Weitere Vertriebsfirmen Cheminova Deutschland GmbH Zulassungsende 30.04.20 Wirkungsbereich Fungizid Wirkstoffgehalt 125 g/l Epoxiconazol Formulierung Suspensionskonzentrat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Giftig Kennzeichnung nach GefStoffV R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 61 : Kann das Kind im Mutterleib schädigen. R 62 : Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) S 53 : Exposition vermeiden - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahr Gefahrenpiktogramme (GHS) Gesundheitsgefahr, Umwelt Gefahrenhinweise (GHS) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann vermutlich Krebs erzeugen . Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, H Lesen Sie das vollständige Dokument