Realchemie Flufenacet & Diflufenican-I (Parallelimport)

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
21-01-2020

Wirkstoff:

Flufenacet; Diflufenican

Verfügbar ab:

Realchemie Nederland B.V.

INN (Internationale Bezeichnung):

Flufenacet; Diflufenican

Dosierung:

Deutschland

Darreichungsform:

PI 005878-00/004

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG: REALCHEMIE
FLUFENACET & DIFLUFENICAN-I
(PARALLELIMPORT)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2020)
BEWILLIGUNG BEENDET: Ausverkaufsfrist: 31.05.2019, Aufbrauchsfrist:
31.05.2020
PRODUKTKATEGORIE:
AUSL. BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
Realchemie Nederland B.V.
D-5014
PACKUNGSBEILAGENUMMER: HERKUNFTSLAND:
AUSL. ZULASSUNGSNUMMER:
7341
Deutschland
PI 005878-00/004
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Flufenacet
Wirkstoff: Diflufenican
32.3 % 400 g/l
16.1 % 200 g/l
SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
F
Gerste
Roggen
Triticale
Weizen
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge: 0.6 l/ha
Anwendung: Herbst. Vorauflauf bis Mitte
Bestockung (BBCH 00 - 24).
1, 2, 3, 5
F
Gerste
Roggen
Triticale
Weizen
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge: 0.4 l/ha
Anwendung: Nachauflauf bis Mitte Bestockung
(BBCH 11 - 24). Herbst.
1, 2, 3, 4
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der
Spritzbrühe: Schutzhandschuhe
+ Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des
Ausbringens (z.B. geschlossene
Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche
Schutzausrüstung ersetzen, wenn
gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz
bieten.
2.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von driftreduzierenden
Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
3.
Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
4.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen des BLW um 1 Punkt reduziert werden.
5.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen des BLW um 2 Punkte reduziert werden.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
Es gilt di
                                
                                Lesen Sie das vollständige Dokument
                                
                            

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