Land: Schweiz
Sprache: Deutsch
Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Spiroxamine; Dodecylbenzolsulfonsäure, Verbindung mit 2-Aminoethanol (1:1); Benzylalkohol
Bayer (Schweiz) AG
Spiroxamine; dodecyl benzene sulfonic acid, compound with 2-Aminoethanol (1:1); benzyl alcohol
50 %500 g/l; ; ;
ECEmulsionskonzentrat
Fungizid ;
Prosper ® Fungizid für Weinbau. Bewilligte Indikation Echter Mehltau. Anwendung gemäss Gebrauchsanweisung. Produktinformationen Zulassung: W 5934 Formulierung: Emulsionskonzentrat (EC) Wirkstoff: 50 % (500 g/l) Spiroxamin FRAC-Resistenzgruppe: 5 Zu deklarierende Inhaltsstoffe: Dodecylbenzenesulphonic acid, compound with 2-aminoethanol (1:1) (CAS 26836-07-7); Benzyl alcohol (CAS 100-51-6). Wirkungsweise Prosper ist ein flüssiges Fungizid mit vorbeugenden und kurativen Eigenschaften gegen den Echten Mehltau im Weinbau. Der Wirkstoff von Prosper gehört innerhalb der Sterol-Synthese-Hemmer (SSH) zur Gruppe der Spiroketalamine (Piperidine). Die andersartige Wirkungsweise von Prosper ermöglicht eine sinnvolle Alternierung mit Fungiziden aus anderen Wirkstoffgruppen wie z. B. SDHI oder Azolen. Die systemischen Eigenschaften von Prosper sichern ein rasches Eindringen und eine optimale Verteilung des Wirkstoffes in den behandelten Pflanzenteilen. Zudem verstärkt Prosper auch das Eindringen von Mischpartnern (Schlitteneffekt) in die Pflanze. Prosper besitzt sowohl vorbeugende wie auch kurative Eigenschaften. Der Schutz des Neuzuwachses ist jedoch gering. Trotz seinen systemischen Eigenschaften muss Prosper sorgfältig auf alle Pflanzenteile gespritzt werden. Anwendung im Weinbau Keltertrauben (keine Behandlung von Tafeltrauben) - 0,05 % (0,8 l/ha) gegen Echten Mehltau. Anwendung hauptsächlich während kritischen Infektionsperioden. Die Erneuerung des Fungizidschutzes erfolgt im Abstand von 10-14 Tagen, je nach Witterung und Neuzuwachs. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühmenge von 1'600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4'500 m3 pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen des BLW an das Laubwandvolumen anzupassen. Max. 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. Wartefrist: Letzte Behandlung spätestens Mitte August. Auch für die Luftapplikation. Vorschriften SPe3 Luftapplikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor Lesen Sie das vollständige Dokument
HANDELSBEZEICHNUNG:PROSPER Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024) PRODUKTKATEGORIE: BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Fungizid Bayer (Schweiz) AG W-5934 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Spiroxamine Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Dodecylbenzolsulfonsäure, Verbindung mit 2- Aminoethanol (1:1) Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Benzylalkohol 50 %500 g/l ECEmulsionskonzentrat Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/ WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN W Reben Echter Mehltau der Rebe Konzentration:0.05 % Aufwandmenge:0.8l/ha Anwendung:Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 W Reben Echter Mehltau der Rebe Konzentration:0.05 % Aufwandmenge:0.8l/ha Anwendung:Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. 2. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. 3. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen. 4. Luftapplikation. 5. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. 6. Keine Behandlung von Tafeltrauben. 7. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie Lesen Sie das vollständige Dokument
SICHERHEITSDATENBLATT GEMÄSS VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 Mit Ergänzungen für die Schweiz gem. ChemV; SR 813.11) PROSPER (W 5934) Gebinde: 1 L, 3 L 1/12 Version 4 / D EU-Version vom: 07.12.2020 CH-Version überarbeitet am: 31.03.2022 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 PRODUKTIDENTIFIKATOR HANDELSNAME PROSPER PRODUKTNUMMER (UVP) 06280714 BEWILLIGUNGS-NR. (SCHWEIZ) W-5934 1.2 RELEVANTE IDENTIFIZIERTE VERWENDUNGEN DES STOFFS ODER GEMISCHS UND VERWENDUNGEN, VON DENEN ABGERATEN WIRD VERWENDUNG Fungizid 1.3 EINZELHEITEN ZUM LIEFERANTEN, DER DAS SICHERHEITSDATENBLATT BEREITSTELLT FIRMA (Inverkehrbringer) Bayer (Schweiz) AG Crop Science Peter-Merian-Str. 84 CH-4052 Basel Telefon +41(0)31 869 16 66 Telefax +41(0)31 869 23 39 Auskunftsgebender Bereich +41(0)31 868 35 36 (Schweiz) E-Mail: INFOBAYER-CH@BAYER.COM 1.4 NOTRUFNUMMER NOTRUFNUMMER 145 (TOX INFO SUISSE, ZÜRICH) ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 EINSTUFUNG DES STOFFS ODER GEMISCHS EINSTUFUNG GEMÄSS VERFÜGUNG DER SCHWEIZER BEWILLIGUNGSBEHÖRDE (in Anlehnung an Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen: Akute Toxizität: Kategorie 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Reizwirkung auf die Haut: Kategorie 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung: Kategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Sensibilisierung durch Hautkontakt: Kategorie 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Chronische aquatische Toxizität: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.2 KENNZEICHNUNGSELEMENTE EIN KENNZEICHNUNG GEMÄSS VERFÜGUNG DER SCHWEIZER BEWILLIGUNGSBEHÖRDE (in Anlehnung an Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Kennzeichnungspflichtig. GEFAHRENBESTIMMENDE KOMPONENTE(N) ZUR ETIKETTIERUNG: Spiroxamin SICHERHEITSDATENBLATT GEMÄSS VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 Mit Ergänzungen für die Schweiz gem. ChemV; Lesen Sie das vollständige Dokument