Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
604 g/l Propamocarb (722 g/l Hydrochlorid)
Arysta LifeScience Benelux Sprl.
Wasserlösliches Konzentrat
604 g/l Propamocarb (722 g/l Hydrochlorid)
Reizend
Fungizid
HANDELSBEZEICHNUNG PROPLANT Zulassungsnummer 024508-00 Zulassungsinhaber Arysta LifeScience Benelux Sprl. Weitere Vertriebsfirmen Arysta LifeScience Germany GmbH Zulassungsende 31.12.24 Wirkungsbereich Fungizid Wirkstoffgehalt 604 g/l Propamocarb (722 g/l Hydrochlorid) Formulierung Wasserlösliches Konzentrat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Reizend Kennzeichnung nach GefStoffV R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Enthält Propamocarb-(hydrochlorid). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Achtung Gefahrenpiktogramme (GHS) Ausrufezeichen Gefahrenhinweise (GHS) Enthält Propamocarb-(hydrochlorid). Kann allerlgische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Inhalt/Behälter ... zuführen. Kennzeichnung nach PflSchMV SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Anwendungs- bestimmungen Auflagen SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" Lesen Sie das vollständige Dokument