PREV-AM Emulsion, Öl in Wasser

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Verfügbar ab:

Biofa AG

Darreichungsform:

Emulsion, Öl in Wasser

Zusammensetzung:

60 g/l Orangenöl

Therapiegruppe:

Insektizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
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Zulassungsnummer
007474-00
Zulassungsinhaber
Biofa AG
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.26
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
60 g/l Orangenöl
Formulierung
Emulsion, Öl in Wasser
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu
lüften.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen
relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen
relevanter Raubmilben und Spinnen
eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am
Tage der Applikation nur mit der
persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausb
                                
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