Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
22-11-2017
Handelsbezeichnung
POINTER SX
Zulassungsnummer
005890-00
Zulassungsinhaber
DuPont de Nemours
Weitere Vertriebsfirmen
Bayer CropScience
DuPont de Nemours
Zulassungsende
31.10.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
482,3 g/kg Tribenuron (500 g/kg Methylester)
Formulierung
Wasserlösliches Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Enthält Tribenuron-Methylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel.
WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen.
Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris
(Wolfspinnen) eingestuft.
NN1513: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische
Blumenwanze) eingestuft.
NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer)
eingestuft.
NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege)
eingestuft.
NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi
(Brackwespe) eingestuft.