Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
560 g/kg Aluminiumphosphid
Detia Freyberg GmbH
Gaserzeugendes Produkt
Leichtentzündlich, Umweltgefährlich, Sehr giftig
Insektizid
Handelsbezeichnung Phostoxin Pellets Zulassungsnummer 042569-60 Zulassungsinhaber Detia Freyberg GmbH Weitere Vertriebsfirmen Detia Freyberg GmbH Zulassungsende 31.12.16 Wirkungsbereich Insektizid Wirkstoffgehalt 560 g/kg Aluminiumphosphid Formulierung Gaserzeugendes Produkt Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Leichtentzündlich, Umweltgefährlich, Sehr giftig Kennzeichnung nach GefStoffV R 15/29 : Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und leichtentzündlicher Gase R 21 : Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut R 28 : Sehr giftig beim Verschlucken R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase R 50 : Sehr giftig für Wasserorganismen S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 22 : Staub nicht einatmen S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW466: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Auflagen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. VA258: Vor der Anwendung von Phosphorwasserstoff entwickelnden Tabletten oder Pellets in lagerndem Getreide dem Lagerhalter mitteilen, dass die Getreidepartie nach der Begasung durch geeignete Maßnahmen (z. B. Aspiration) von festen Rückständen zu befreien ist. VA262: Aus Verbraucherschutzgründen ist sicherzustellen, dass das gebrauchsfertige aluminiumphosphidhaltige Mittel bei Anwendung gegen Vorratsschädlinge nach Gebrauch aus der Umgebung von Lebensmitteln entfernt Lesen Sie das vollständige Dokument