Pacifica Plus

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation (PIL)
24-11-2021
Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024
Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt (SDS)
24-11-2021

Wirkstoff:

Amidosulfuron; Mesosulfuron-methyl; Iodosulfuron-methyl-Natrium; Mefenpyr-Diethyl

Verfügbar ab:

Bayer (Schweiz) AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Amidosulfuron; Mesosulfuron-methyl, Iodosulfuron-methyl-sodium, Mefenpyr-Diethyl

Dosierung:

5 % ; 3 % ; 1 % ; 9 % ;

Darreichungsform:

WGWasserdispergierbares Granulat

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Gebrauchsinformation

                                Pacifica
®
Plus
Herbizid für Getreide.
Bewilligte Indikationen
Ungräser, Unkräuter.
Anwendung gemäss Gebrauchsanweisung.
Produktinformationen
Zulassung: W 6862
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Wirkstoffe: 5 % Amidosulfuron + 3 % Mesosulfuron-Methyl + 1 %
Iodosulfuron-Methyl-Natrium
Safener: 9 % Mefenpyr-Diethyl
HRAC-Resistenzgruppe: B
Wirkungsweise
Pacifica Plus ist eine gegen einjährige Ungräser und Unkräuter sehr
breitwirksame Herbizidkombination aus drei Wirkstoffen für den
Nachauflaufeinsatz im Frühjahr. Die systemischen Wirkstoffe
Amidosulfuron, Iodosulfuron und Mesosulfuron aus der Gruppe der
Sulfonylharnstoffe werden hauptsächlich durch die Blätter und in
geringerem Umfang (Keimlinge) auch über den Boden aufgenommen und
sowohl basipetal wie auch akropetal in der Pflanze verteilt. Die
Wirkung erfolgt durch Hemmung der Acetolactase-Synthese (ALS-Hemmer)
und
verhindert somit die Bildung wichtiger Aminosäuren. Eine andauernde
Residualwirkung auf die Unkrautflora ist nicht vorhanden. Pacifica
Plus
stoppt das Wachstum der Pflanzen hauptsächlich in den
Vegetationspunkten (Wurzel und Spross). Die Hauptsymptome wie
Wachstumsstillstand,
nekrotische Flecken und eine beginnende Vergilbung sind nach 4-7 Tagen
ersichtlich. Das völlige Absterben der Unkräuter und Ungräser
erfolgt
in einer Zeitspanne von 3-4 Wochen. Kühle Temperaturen vermindern die
Wirkung nicht. Voraussetzung ist jedoch ein aktives
Pflanzenwachstum. Zudem verbessert der enthaltene Safener die
Kulturverträglichkeit und die dreifache Herbizidkombination sorgt
für ein sehr
breites Wirkungsspektrum.
Anwendung im Feldbau
Triticale, Winterweizen
- 0,3-0,4 kg/ha + 1,0 l/ha Mero.
Anwendung im Frühjahr, im Stadium BBCH 13-32 der Kultur. Tiefere
Dosierung gegen Gemeinen Windhalm und Rispengräser. Höhere
Dosierung bei starkem Auftreten von Acker-Fuchsschwanz und
Italienischem Raigras.
Sommerweizen
- 0,3 kg/ha + 1,0 l/ha Mero.
Anwendung im Frühjahr, im Stadium BBCH 13-32 der Kultur.
Bemerkungen
Die beste Wirkung wird erziel
                                
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Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:PACIFICA PLUS
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
Bayer (Schweiz) AG
W-6862
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Amidosulfuron
Wirkstoff: Mesosulfuron-methyl
Wirkstoff: Iodosulfuron-methyl-Natrium
Safener: Mefenpyr-Diethyl
5 %
3 %
1 %
9 %
WGWasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A
KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
F
Hartweizen
Triticale
Weichweizen
Dicotyledonen (Unkräuter)
Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge:0.3 -0.4kg/ha
Anwendung:Stadium 20-32 (BBCH). Im
Frühjahr.
1, 2, 3, 4
F
Roggen
Triticale
Weizen
Dicotyledonen (Unkräuter)
Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge:0.2kg/ha
Anwendung:Im Frühjahr. Stadium 20-32
(BBCH).
1, 2, 3, 5
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Tankmischung mit Netz- und Haftmittel gemäss den Angaben der
Bewilligungsinhaberin.
2.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug +
Schutzbrille oder Visier tragen.
3.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
4.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine
unbehandelte Pufferzone von
20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese
Distanz kann beim Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle reduziert werden.
5.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine
unbehandelte Pufferzone von
6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese
Distanz kann beim Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle reduziert werden.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
•
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
•
EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
•
H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
•
H318Verursacht schwere Augenschäden.
•
H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger W
                                
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Sicherheitsdatenblatt

                                Bayer CropScience
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Mit Ergänzungen für die Schweiz gem. ChemV vom 1. August 2005.
PACIFICA PLUS (W-6862) Gebinde: 1 KG
1/11
Version 1 / D
EU-Version vom: 22.10.2012
102000020526
CH-Version erstellt am: 24.01.2018
ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES
UNTERNEHMENS
1.1 PRODUKTIDENTIFIKATOR
Handelsname
PACIFICA PLUS
Produktnummer (UVP)
80008880
Verwendung
Herbizid
Bewilligungs-Nr. (Schweiz)
W-6862
1.2 EINZELHEITEN ZUM LIEFERANTEN, DER DAS SICHERHEITSDATENBLATT
BEREITSTELLT
FIRMA
(Inverkehrbringer)
Bayer (Schweiz) AG
Crop Science
Postfach
CH-3052 Zollikofen
Telefon
+41(0)31 869 16 66
Telefax
+41(0)31 869 23 39
NOTFALLNUMMER SCHWEIZ
145 (TOX INFO SUISSE, ZÜRICH)
Auskunftsgebender Bereich
+41(0)31 868 35 36 (Schweiz)
E-Mail: INFOBAYER-CH@BAYER.COM
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 EINSTUFUNG DES STOFFS ODER GEMISCHS
EINSTUFUNG GEMÄSS SCHWEIZERISCHER GESETZGEBUNG (In Anlehnung an
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung,
Kennzeichnung und
Verpackung von Stoffen und Gemischen.)
Schwere Augenschädigung: Kategorie 1
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung durch Hautkontakt: Kategorie 1
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Chronische aquatische Toxizität: Kategorie 1
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2 KENNZEICHNUNGSELEMENTE
EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG NACH SCHWEIZERISCHER NATIONALER
GESETZGEBUNG:
Einstufung:
Kennzeichnungspflichtig.
Bayer CropScience
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Mit Ergänzungen für die Schweiz gem. ChemV vom 1. August 2005.
PACIFICA PLUS (W-6862) Gebinde: 1 KG
2/11
Version 1 / D
EU-Version vom: 22.10.2012
102000020526
CH-Version erstellt am: 24.01.2018
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
•
Amidosulfuron, Natriumsalz
•
Iodosulfuron-methyl-Natrium
•
Mesosulfuron-methyl, Natriumsalz
•
Mefenpyr-diethyl
GHS05
Ätzend
GHS07
Vorsicht
gefährlich
GHS09
Gewässergef
                                
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Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation Französisch 24-11-2021
Fachinformation Fachinformation Französisch 20-04-2021
Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt Französisch 24-11-2021

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