Nimbus Gold

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
05-04-2023

Wirkstoff:

Dimethenamid-P; Metazachlor; Clomazone; Diphenylmethandiisocyanate

Verfügbar ab:

BASF Schweiz AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Dimethenamid-P; Metazachlor; Clomazone; Diphenyl Methane Diisocyanates

Dosierung:

18 %200 g/l; 18 %200 g/l; 3.6 %40 g/l; ;

Darreichungsform:

ZCMischformulierung aus CS und SC

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:NIMBUS GOLD
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:05.04.2023)
BEWILLIGUNG BEENDET:
Ausverkaufsfrist:30.04.2022,Aufbrauchsfrist:30.04.2023
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
BASF Schweiz AG
W-7312
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Dimethenamid-P
Wirkstoff: Metazachlor
Wirkstoff: Clomazone
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren:
Diphenylmethandiisocyanate
18 %200 g/l
18 %200 g/l
3.6 %40 g/l
ZCMischformulierung aus CS
und SC
Anwendungen
A
KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
F
Freiland:
Raps
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge:2.5l/ha
Anwendung:Vorauflauf. Maximal 1
Anwendung. Stadium 00-09 (BBCH).
1, 2, 3, 4, 5,
6, 7
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
2.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 1 kg des Wirkstoffs
Metazachlor pro ha auf der
gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
3.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von driftreduzierenden
Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert
werden.
4.
Produkt nicht bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt lagern.
5.
Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
6.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
7.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine
unbehandelte Pufferzone von
3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese
Distanz kann beim Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle reduziert werden.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
•
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
•
EUH208Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
•
EUH401Zur Vermeidung von Risiken für M
                                
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