Nimbus CS

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
03-10-2020

Wirkstoff:

Metazachlor; Clomazone

Verfügbar ab:

Leu + Gygax AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Metazachlor; Clomazone

Dosierung:

22.9 %250 g/l; 3.1 %33.3 g/l;

Darreichungsform:

SCSuspensionskonzentrat

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:NIMBUS CS
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:03.10.2020)
BEWILLIGUNG BEENDET:
Ausverkaufsfrist:31.05.2018,Aufbrauchsfrist:31.10.2020
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
Leu + Gygax AG
W-6551
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Metazachlor
Wirkstoff: Clomazone
22.9 %250 g/l
3.1 %33.3 g/l
SCSuspensionskonzentrat
Anwendungen
A
KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
F Winterraps
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge:3l/ha
Anwendung:Nach der Saat, im
Vorauflauf.
1, 2, 3, 4
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
2.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 1 kg des Wirkstoffs
Metazachlor pro ha auf der
gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
3.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von driftreduzierenden
Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
4.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen des BLW um 2 Punkte reduziert werden.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
•
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
•
R 40Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
•
R 43Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
•
R 50/53Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
•
S 02Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
•
S 13Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
•
S 24Berührung mit der Haut vermeiden.
•
S 35Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden.
•
S 37Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
•
S 46Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen.
•
S 57Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter
verwende
                                
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