Nimbus CS Mischformulierung aus CS und SC

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

250 g/l Metazachlor; 33,3 g/l Clomazone

Verfügbar ab:

BASF SE

Darreichungsform:

Mischformulierung aus CS und SC

Zusammensetzung:

250 g/l Metazachlor; 33,3 g/l Clomazone

Klasse:

Umweltgefährlich, Reizend

Therapiegruppe:

Herbizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
NIMBUS CS
Zulassungsnummer
005306-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
Belchim Crop Protection
GLOBACHEM NV
Zulassungsende
31.03.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
250 g/l Metazachlor
33,3 g/l Clomazone
Formulierung
Mischformulierung aus CS und SC
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG346: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000
g Metazachlor pro Hektar
auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen
Wirkstoff enthaltenden
Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
NT127: Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr
abends und 9 Uhr morgens
erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20°C
Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn
Tageshöchsttemperaturen von über 25°C vorhergesagt sind, darf das
Mittel nicht angewendet werden.
NT149: Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der
Anwendung wöchentlich in
einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob
Aufhellungen an Pflanzen auftreten.
Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschut
                                
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