Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
720 g/kg Glyphosat (792 g/kg Ammonium-Salz)
Monsanto Agrar Deutschland GmbH
Wasserlösliches Granulat
720 g/kg Glyphosat (792 g/kg Ammonium-Salz)
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG MON 79991 Zulassungsnummer 007535-00 Zulassungsinhaber Monsanto Agrar Deutschland GmbH Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.17 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 720 g/kg Glyphosat (792 g/kg Ammonium-Salz) Formulierung Wasserlösliches Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Kennzeichnung nach GefStoffV R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 22 : Staub nicht einatmen S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) Enthält Tallölfettsäureamidoamine. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Enthält Tallölfettsäureamidoamine. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NG352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NN3002: Das Mittel Lesen Sie das vollständige Dokument