Millenium Opti

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
03-10-2020

Wirkstoff:

Thifensulfuron-methyl; Flupyrsulfuron-methyl-sodium

Verfügbar ab:

DuPont International Operations Sàrl.

INN (Internationale Bezeichnung):

Thifensulfuron-methyl, Flupyrsulfuron-methyl-sodium

Dosierung:

40 % ; 10 % ;

Darreichungsform:

WGWasserdispergierbares Granulat

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:MILLENIUM OPTI
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:03.10.2020)
BEWILLIGUNG BEENDET:
Ausverkaufsfrist:31.05.2018,Aufbrauchsfrist:31.10.2020
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
DuPont International Operations
Sàrl.
W-6464
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Thifensulfuron-methyl
Wirkstoff: Flupyrsulfuron-methyl-
sodium
40 %
10 %
WGWasserdispergierbares
Granulat
Anwendungen
A
KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
F
Triticale
Winterroggen
Winterweizen
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge:100g/ha
Anwendung:Herbst, Nachauflauf. Stadium
11-29 (BBCH).
1
F Winterweizen
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge:100g/ha
Anwendung:Frühjahr, Nachauflauf. Stadium
11-30 (BBCH).
1
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer
Abschwemmung eine mit einer
geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von
mindestens 6 m zu
Oberflächengewässern einhalten. Ausnahmen sind in den Weisungen des
BLW festgelegt.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
•
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
•
R 43Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
•
R 50/53Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
•
S 02Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
•
S 13Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
•
S 20/21Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
•
S 24Berührung mit der Haut vermeiden.
•
S 35Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden.
•
S 37Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
•
S 46Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen.
•
S 57Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter
verwenden.
•
SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen
                                
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