Milestone Suspensionskonzentrat

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

500 g/l Propyzamid; 5,3 g/l Aminopyralid (6,3 g/l Kalium-Salz)

Verfügbar ab:

Dow AgroSciences GmbH

Darreichungsform:

Suspensionskonzentrat

Zusammensetzung:

500 g/l Propyzamid; 5,3 g/l Aminopyralid (6,3 g/l Kalium-Salz)

Klasse:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Therapiegruppe:

Herbizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
MILESTONE
Zulassungsnummer
007726-00
Zulassungsinhaber
Dow AgroSciences GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.01.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
500 g/l Propyzamid
5,3 g/l Aminopyralid (6,3 g/l Kalium-Salz)
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gesundheitsgefahr, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Kann vermutlich Krebs erzeugen .
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen
relevanter Raubmilben und Spinnen
eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: 
                                
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