Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
25 g/l Deltamethrin
Bayer CropScience
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
25 g/l Deltamethrin
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Insektizid
HANDELSBEZEICHNUNG MICROSOL-SP-3000 Zulassungsnummer 006331-61 Zulassungsinhaber Bayer CropScience Weitere Vertriebsfirmen Microsol-Biozida Handels-GmbH Zulassungsende 31.12.21 Wirkungsbereich Insektizid Wirkstoffgehalt 25 g/l Deltamethrin Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 10 : Entzündlich R 37 : Reizt die Atmungsorgane R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R 66 : Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenab Lesen Sie das vollständige Dokument