Metarex M Fertigköder

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

25 g/kg Metaldehyd

Verfügbar ab:

DE SANGOSSE

Darreichungsform:

Fertigköder

Zusammensetzung:

25 g/kg Metaldehyd

Therapiegruppe:

Molluskizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
METAREX M
Zulassungsnummer
007825-00
Zulassungsinhaber
DE SANGOSSE
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.05.22
Wirkungsbereich
Molluskizid
Wirkstoffgehalt
25 g/kg Metaldehyd
Formulierung
Fertigköder
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Enthält R-p-Mentha-1,8-dien (d-Limonen). Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Enthält R-p-Mentha-1,8-dien (d-Limonen). Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in
unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte
Einträge über Hof- und Straßenabläufe
verhindern.)
Anwendungs-
bestimmungen
NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem
Vorkommen von Weinbergschnecken
(Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet
werden.
Auflagen
NT658: Haustiere fernhalten.
NT665: Nicht in Häufchen auslegen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB011: Kinder fernhalten.
SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose)
und Handschuhe tragen bei
der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS703: Festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der
Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Hinweise
NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des
Mittels werden Bienen nicht
gefährdet (B3).
NN1001:
                                
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