Medax Top Suspensionskonzentrat

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

228,86 g/l Mepiquat (300 g/l Chlorid); 42,39 g/l Prohexadion (50 g/l Calcium-Salz)

Verfügbar ab:

BASF SE

Darreichungsform:

Suspensionskonzentrat

Zusammensetzung:

228,86 g/l Mepiquat (300 g/l Chlorid); 42,39 g/l Prohexadion (50 g/l Calcium-Salz)

Klasse:

Gesundheitsschädlich

Therapiegruppe:

Wachstumsregler

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
MEDAX TOP
Zulassungsnummer
005620-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.01.18
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Wirkstoffgehalt
228,86 g/l Mepiquat (300 g/l Chlorid)
42,39 g/l Prohexadion (50 g/l Calcium-Salz)
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkung haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung
festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist,
als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art
Poecilus cupreus (Laufkäfer)
eingestuft.
NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art
Aphidius rhopalosiphi
(Brackwespe) eingestuft.
                                
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