Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
800 g/kg Captan
Arysta LifeScience S.A.S
Wasserdispergierbares Granulat
800 g/kg Captan
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Fungizid
HANDELSBEZEICHNUNG MALVIN WG Zulassungsnummer 005177-00 Zulassungsinhaber Arysta LifeScience S.A.S Weitere Vertriebsfirmen Arysta LifeScience Germany GmbH Zulassungsende 31.07.19 Wirkungsbereich Fungizid Wirkstoffgehalt 800 g/kg Captan Formulierung Wasserdispergierbares Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 50 : Sehr giftig für Wasserorganismen S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Auflagen NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) ein Lesen Sie das vollständige Dokument