Magma Triple

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024

Wirkstoff:

Fosetyl; Folpet; Cymoxanil

Verfügbar ab:

Sintagro AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Fosetyl; Folpet; Cymoxanil

Dosierung:

46.6 % [als 50.0 % Aluminiumfosetyl]; 25 % ; 4 % ;

Darreichungsform:

WPWasserdispergierbares Pulver

Therapiegruppe:

Fungizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:MAGMA TRIPLE
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Fungizid
Sintagro AG
W-7248
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Fosetyl
Wirkstoff: Folpet
Wirkstoff: Cymoxanil
46.6 % [als 50.0 %
Aluminiumfosetyl]
25 %
4 %
WPWasserdispergierbares Pulver
Anwendungen
A KULTUR
SCHADERREGER/
WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
W Reben
Falscher Mehltau der
Rebe
Teilwirkung:
Echter Mehltau der
Rebe
Graufäule (Botrytis
cinerea)
Schwarzfäule der Rebe
Nebenwirkung:
Rotbrenner
Konzentration:0.2 -0.25 %
Aufwandmenge:3.2 -4kg/ha
Wartefrist:28Tage
Anwendung:Vor- und Nachblütebehandlungen bis
spätestens Mitte August.
1, 2, 3, 4, 5, 6,
7, 8
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Auch für die Luftapplikation.
2.
Die höchste Dosis nur für die Luftapplikation.
3.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M,
Nachblüte) und eine
Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein
Laubwandvolumen von
4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle an das
Laubwandvolumen anzupassen.
4.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach
Ausbringung des Mittels
Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
5.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug +
Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3)
tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug
tragen. Technische
Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene
Traktorkabine) können die
vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn
gewährleistet ist, dass sie einen
vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
6.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen
einer Abschwemmung eine
mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von
mindestens 6 m einhalten.
Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den
Weisunge
                                
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