Madex MAX Suspensionskonzentrat

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

6,24 g/l Cydia pomonella Granulovirus Isolat GV-0006 30.000.000.000.000Granula je l

Verfügbar ab:

Biofa AG

Darreichungsform:

Suspensionskonzentrat

Zusammensetzung:

6,24 g/l Cydia pomonella Granulovirus Isolat GV-0006 30.000.000.000.000Granula je l

Klasse:

Reizend

Therapiegruppe:

Insektizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
MADEX MAX
Zulassungsnummer
006903-00
Zulassungsinhaber
Biofa AG
Weitere Vertriebsfirmen
Biofa AG
Zulassungsende
31.12.21
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
6,24 g/l Cydia pomonella Granulovirus Isolat GV-0006
30.000.000.000.000Granula je l
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in
unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte
Einträge über Hof- und Straßenabläufe
verhindern.)
Anwendungs-
bestimmungen
Auflagen
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB012: Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von
Sensibilisierungsreaktionen haben.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages wieder betreten.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang
mit dem unverdünnten
Mittel.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk
(z.B. Gummistiefel) tragen beim
Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
S
                                
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