Land: Österreich
Sprache: Deutsch
Quelle: AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit)
SILYBI MARIANI FRUCTUS (AUSZUG)
Viatris Austria GmbH
A05BA03
SILYBI MARIANI FRUCTUS (excerpt)
20 Stueck, Laufzeit: 60 Monate,100 Stueck, Laufzeit: 60 Monate
Arzneimittel zur wiederholten Abgabe gegen aerztliche Verschreibung
Silymarin
Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
1977-09-15
1 Gebrauchsinformation: Information für Patienten Legalon 70 mg - Kapseln Wirkstoff: Trockenextrakt aus Mariendistelfrüchten Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Einnahme dieses Arzneimittels beginnen, denn sie enthält wichtige Informationen. − Heben Sie die Packungsbeilage auf. Vielleicht möchten Sie diese später nochmals lesen. − Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. − Dieses Arzneimittel wurde Ihnen persönlich verschrieben. Geben Sie es nicht an Dritte weiter. Es kann anderen Menschen schaden, auch wenn diese die gleichen Beschwerden haben wie Sie. − Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Siehe Abschnitt 4. Was in dieser Packungsbeilage steht 1. Was ist Legalon und wofür wird es angewendet? 2. Was sollten Sie vor der Einnahme von Legalon beachten? 3. Wie ist Legalon einzunehmen? 4. Welche Nebenwirkungen sind möglich? 5. Wie ist Legalon aufzubewahren? 6. Inhalt der Packung und weitere Informationen 1. Was ist Legalon und wofür wird es angewendet? Die Leber hat lebenswichtige biochemische Aufgaben im Kohlenhydrat-, Eiweiß- und Fettstoffwechsel und darüber hinaus wesentliche Aufbau- und Entgiftungsfunktionen zu erfüllen. Jede Schädigung der Leber verändert die Leberzellen und beeinträchtigt damit die Leber in ihrer Leistung. Silymarin, der pflanzliche Wirkstoff von Legalon, stabilisiert die Membranen der Leberzellen und verhindert so das Eindringen von Lebergiften in das Zellinnere. Eine gesteigerte Eiweißsynthese ermöglicht die Wiederherstellung einer normalen Funktion der Leberzellen. Durch diese Eigenschaften wird die Regeneration der Leber angeregt und die Neubildung von Leberzellen stimuliert. Anwendungsgebiete Bei Leberschäden, die durch Alkohol, Arzneimittel oder Diabetes (Zuckerkrankheit) hervorge- rufen werden. Unterstützend bei chronischen Leberentzündungen und Leberzirrhos Lesen Sie das vollständige Dokument
Seite 1 / 4 ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES ARZNEIMITTELS 1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS Legalon 70 mg - Kapseln 2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG 1 Kapsel enthält 86,5 – 93,3 mg eingestelltes, gereinigtes Trockenextrakt aus Mariendistelfrüchten (Silybi mariani extractum siccum raffinatum et normatum), Droge-Extrakt- Verhältnis 36-44:1, entsprechend 70 mg Silymarin (spektrophotometrisch bestimmt, berechnet als Silibinin). Auszugsmittel: Ethylacetat Vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1. 3. DARREICHUNGSFORM Braune Hartkapseln 4. KLINISCHE ANGABEN 4.1. ANWENDUNGSGEBIETE Toxische Leberschäden z.B. durch Alkohol oder Arzneimittel oder durch metabolische Störungen wie Diabetes mellitus; zur unterstützenden Behandlung bei chronisch-entzündlichen Lebererkrankungen und Leberzirrhose. Die Arzneimitteltherapie ersetzt nicht die Vermeidung der die Leber schädigenden Ursachen (z. B. Alkohol). Legalon wird angewendet bei Erwachsenen ab 18 Jahren. 4.2. DOSIERUNG UND ART DER ANWENDUNG Dosierung _Erwachsene_: zur Initialbehandlung und in schweren Fällen 3mal täglich 2 Kapseln, in allen anderen Fällen 3mal täglich 1 Kapsel. _Kinder und Jugendliche_ Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Legalon kann daher zur Anwendung bei dieser Patientengruppe nicht empfohlen werden. Art der Anwendung Zum Einnehmen. Kapseln unzerkaut mit etwas Flüssigkeit einnehmen. 4.3. GEGENANZEIGEN Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, andere Pflanzen aus der Familie der Korbblütler oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile. 4.4. BESONDERE WARNHINWEISE UND VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ANWENDUNG Seite 2 / 4 Eine konsequente Ausschaltung möglicher Noxen (v.a. Alkohol) ist für den Behandlungserfolg unbedingt erforderlich. Bei Auftreten von Gelbsucht (hell- bis dunkelgelbe Hautverfärbung, Gelbfärbung des Augenweiß) sollte ein Arzt aufgesucht werden. Kinder und Jugendliche Zur An Lesen Sie das vollständige Dokument