Legalon 140 Hartkapseln

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: Swissmedic (Swiss Agency for Therapeutic Products)

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Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation (PIL)
24-10-2018
Fachinformation Fachinformation (SPC)
24-10-2018

Wirkstoff:

cardui mariae-Extrakt ethylaceticum trocken

Verfügbar ab:

MEDA Pharma GmbH

ATC-Code:

A05BA03

INN (Internationale Bezeichnung):

cardui mariae extract ethylaceticum dry

Darreichungsform:

Hartkapseln

Zusammensetzung:

cardui mariae-Extrakt ethylaceticum trocken 173-186.7 mg Endwerte. silymarinum 140 mg, DER: 36-44:1, excipiens pro Kapsel.

Klasse:

B

Therapiegruppe:

Phytoarzneimittel

Therapiebereich:

Adjuvans bei Hepatopathien

Berechtigungsstatus:

zugelassen

Berechtigungsdatum:

1974-11-08

Gebrauchsinformation

                                PATIENTENINFORMATION
Legalon® 70/140
MEDA Pharma GmbH
Pflanzliches Arzneimittel
Was ist Legalon und wann wird es angewendet?
Die Leber hat im menschlichen Organismus mehrere lebenswichtige
Aufgaben zu erfüllen, z.B.
spielt sie eine beherrschende Rolle im Zucker-, Eiweiss- und
Fettstoffwechsel, bei der Verdauung
(Galleabsonderung) und bei der Entgiftung von Schlackenstoffen.
Silymarin, der aus der Mariendistel (Silybum marianum) gewonnene
Wirkstoff des Legalon, schützt
die Leber vor schädigenden Einflüssen und beschleunigt die Bildung
gesunder Leberzellen bei
bereits vorliegenden Leberschäden.
Legalon wird angewendet bei entzündlichen Lebererkrankungen und
solchen Lebererkrankungen,
die durch Einwirkung zahlreicher schädigender Substanzen entstehen.
Legalon darf nur auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin
eingenommen werden.
Wann darf Legalon nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?
Legalon darf nicht eingenommen werden bei bekannter
Überempfindlichkeit gegen
Mariendistelfrüchte und/oder andere Korbblütler sowie einen der
sonstigen Bestandteile.
Bei ungewöhnlichem Leistungsabfall, bei Gelbfärbung der Bindehaut
der Augen oder der Haut,
dunklem Urin oder entfärbtem Stuhl sollte als Hinweis auf eine
mögliche Leberschädigung das
Präparat abgesetzt werden und ein Arzt bzw. eine Ärztin aufgesucht
werden.
Die Arzneimitteltherapie ersetzt nicht die Vermeidung der die Leber
schädigenden Ursachen (z.B.
Alkohol).
Da für die Anwendung von Legalon bei Kindern und Jugendlichen keine
ausreichenden
Untersuchungen vorliegen, soll Legalon bei Kindern und Jugendlichen
nicht angewendet werden.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder
Apothekerin, wenn Sie
·an anderen Krankheiten leiden,
·Allergien haben oder
·andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen!
Darf Legalon während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit
eingenommen werden?
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer
Anwendung kein Risiko für das
Kind bekannt. Systematische wissen
                                
                                Lesen Sie das vollständige Dokument
                                
                            

Fachinformation

                                FACHINFORMATION
Legalon® 70/140
MEDA Pharma GmbH
Pflanzliches Arzneimittel
Zusammensetzung
Wirkstoff: Standardisierter Trockenextrakt aus Mariendistelfrüchten
(DEV: 36-44:1), Auszugsmittel
Ethylacetat.
Hilfsstoffe: Hilfsstoffe zur Herstellung einer Kapsel
Galenische Form und Wirkstoffmenge pro Einheit
1 Kapsel Legalon 70 enthält 86,5–93,35 mg standardisierter
Trockenextrakt aus Mariendistelfrüchten
entsprechend 70 mg Silymarin berechnet als Silibinin.
1 Kapsel Legalon 140 enthält 173,0–186,7 mg standardisierter
Trockenextrakt aus
Mariendistelfrüchten entsprechend 140 mg Silymarin berechnet als
Silibinin.
Indikationen/Anwendungsmöglichkeiten
Toxische und entzündliche Lebererkrankungen.
Dosierung/Anwendung
Erwachsene
Im Allgemeinen als Initialdosis und in schweren Fällen 420 mg
Silymarin täglich, entsprechend 3
mal täglich 1 Kapsel Legalon 140 bzw. 3 mal täglich 2 Kapseln
Legalon 70.
Zur Nachbehandlung und bei mittelschweren Fällen kann die tägliche
Dosis auf 2 Kapseln Legalon
140 bzw. 3 Kapseln Legalon 70 reduziert werden. Die Kapseln sind
unabhängig von den Mahlzeiten
mit etwas Flüssigkeit ganz zu schlucken.
Kinder und Jugendliche
Die Anwendung und Sicherheit von Legalon bei Kindern und Jugendlichen
ist bisher nicht geprüft
worden.
Kontraindikationen
Überempfindlichkeit gegenüber Mariendistelfrüchten und/oder anderen
Korbblütler sowie einen der
sonstigen Hilfsstoffe.
Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen
Ärztinnen und Ärzte sollen die Patientinnen und Patienten darauf
hinweisen, dass sie bei der
Behandlung auf Frühzeichen einer Leberschädigung achten, wie
Oberbauchschmerzen,
Appetitlosigkeit, Ikterus, Gelbfärbung der Skleren, Braunfärbung des
Urins, Stuhlentfärbung u.a.
Die Arzneimitteltherapie ersetzt nicht die Vermeidung der die Leber
schädigenden Ursachen
(z.B. Alkohol).
Zur Wirksamkeit und Sicherheit von Legalon bei Kindern und
Jugendlichen liegen keine
ausreichenden Untersuchungen vor. Es soll deshalb bei Kindern und
Jugendlichen nicht angewendet
werden.
Interaktionen
Bis heut
                                
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