JADEX-O-720 Wasserlösliches Konzentrat

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Kaufe es jetzt

Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

558,3 g/l Chlormequat (720 g/l Chlorid)

Verfügbar ab:

Société Financière de Pontarlier

Darreichungsform:

Wasserlösliches Konzentrat

Zusammensetzung:

558,3 g/l Chlormequat (720 g/l Chlorid)

Klasse:

Gesundheitsschädlich

Therapiegruppe:

Wachstumsregler

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
JADEX-O-720
Zulassungsnummer
008126-00
Zulassungsinhaber
Société Financière de Pontarlier
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
30.11.20
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Wirkstoffgehalt
558,3 g/l Chlormequat (720 g/l Chlorid)
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 21/22 : Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim
Verschlucken
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in
unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte
Einträge über Hof- und Straßenabläufe
verhindern.)
Anwendungs-
bestimmungen
Auflagen
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschut
                                
                                Lesen Sie das vollständige Dokument
                                
                            

Suchen Sie nach Benachrichtigungen zu diesem Produkt