Harmony SX(Parallelimport)

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
03-07-2021

Wirkstoff:

Tribenuron-methyl

Verfügbar ab:

Star Agro Analyse und Handels GmbH

INN (Internationale Bezeichnung):

Tribenuron-methyl

Dosierung:

Deutschland

Darreichungsform:

PI 005950-00/005

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Fachinformation

                                Handelsbezeichnung:Harmony
SX(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:03.07.2021)
Bewilligung beendet:
Ausverkaufsfrist:30.09.2020,Aufbrauchsfrist:30.09.2021
Produktkategorie:
Ausl. Bewilligungsinhaber:
Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Star Agro Analyse und Handels GmbH
D-5255
Packungsbeilagenummer:
Herkunftsland:
Ausl. Zulassungsnummer:
9037
Deutschland
PI 005950-00/005
Stoff(e):
Gehalt:
Formulierungscode:
Wirkstoff: Thifensulfuron-methyl
50 %
SGWasserlösliches Granulat
Anwendungen
A
Kultur
Schaderreger/
Wirkung
Dosierungshinweise
Auflagen
F Mais
Einjährige
Dicotyledonen
(Unkräuter)
Aufwandmenge:15g/ha
Anwendung:Frühjahr, Nachauflauf.
1, 2, 3, 4
F
Wiesen und
Weiden
Rumex-Arten
Aufwandmenge:45g/ha
Wartefrist:3Woche(n)
Anwendung:Bei hoher Blackendichte, nach dem 2.
Schnitt bis im Herbst auf Blacken im
Rosettenstadium.
4, 5, 6, 7, 8
Auflagen und Bemerkungen:
1.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
2.
Mit Netzmittelzusatz gemäss Firmenangaben.
3.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine
unbehandelte Pufferzone von
3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese
Distanz kann beim Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert
werden.
4.
Spe1 - Zum Schutz von Grundwasser Thifensulfuron-methyl-haltige
Pflanzenschutzmittel nach einer
Anwendung in Getreide nur alle 3 Jahre auf derselben Parzelle
einsetzen.
5.
Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3
Wochen nach der Behandlung.
Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2
Wochen.
6.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert
werden.
7.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen des BLW um 1 Punkt reduziert werden.
8.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drif
                                
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