Land: Schweiz
Sprache: Deutsch
Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Thifensulfuron-methyl
FMC International Switzerland Sàrl
Thifensulfuron-methyl
50 % ;
SGWasserlösliches Granulat
Herbizid ;
HANDELSBEZEICHNUNG:HARMONY SX Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024) PRODUKTKATEGORIE: BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Herbizid FMC International Switzerland Sàrl W-7298 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Thifensulfuron-methyl 50 % SGWasserlösliches Granulat Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/ WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN F Mais Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Aufwandmenge:15g/ha Anwendung:Frühjahr, Nachauflauf. 1, 2, 3, 4 F Wiesen und Weiden Rumex-Arten Aufwandmenge:45g/ha Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Bei hoher Blackendichte, nach dem 2. Schnitt bis im Herbst auf Blacken im Rosettenstadium. 4, 5, 6, 7, 8 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Maximal 1 Behandlung pro Kultur. 2. Mit Netzmittelzusatz gemäss Firmenangaben. 3. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. 4. Spe1 - Zum Schutz von Grundwasser Thifensulfuron-methyl-haltige Pflanzenschutzmittel nach einer Anwendung in Getreide nur alle 3 Jahre auf derselben Parzelle einsetzen. 5. Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen. 6. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. 7. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden. 8. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massn Lesen Sie das vollständige Dokument