Grasser 100 EC Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Verfügbar ab:

HELM AG

Darreichungsform:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Zusammensetzung:

108 g/l Quizalofop-P-ethyl

Therapiegruppe:

Herbizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
GRASSER 100 EC
Zulassungsnummer
008386-60
Zulassungsinhaber
HELM AG
Weitere Vertriebsfirmen
Belchim Crop Protection
Zulassungsende
30.11.20
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
108 g/l Quizalofop-P-ethyl
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Gefahr
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Kein Erbrechen
hervorrufen.
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensm
                                
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