Land: Schweiz
Sprache: Deutsch
Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Metamitron
Bayer (Schweiz) AG
Metamitron
90 % ;
WGWasserdispergierbares Granulat
Herbizid ;
Goltix ® Compact Herbizid für Rüben und Randen. Bewilligte Indikationen Ungräser, Unkräuter. Anwendung gemäss Gebrauchsanweisung. Produktinformationen Zulassung: W 6130 Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Wirkstoff: 90 % Metamitron HRAC-Resistenzgruppe: C1 Wirkungsweise Das über Blatt und Wurzel wirksame Goltix Compact erfasst einjährige Unkräuter und Ungräser. Um eine gute Wirkung zu erzielen ist eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit notwendig. Zur Verstärkung der Residualwirkung ist Goltix Compact auch gut geeignet als Mischpartner zu anderen breitwirksamen Herbiziden. Anwendung im Feldbau Zucker- und Futterrüben - 0,8-1,5 kg/ha pro Splitbehandlung. Gesamtmenge: max. 4,0 kg/ha. 3-4 Splitbehandlungen als Mischpartner zu anderen kombinierten Herbiziden, die erste Behandlung erfolgt sobald die ersten Unkräuter auflaufen bis spätestens im Keimblattstadium. Die folgenden Behandlungen werden beim erneuten Auflaufen von Unkräutern und Ungräsern durchgeführt, wobei der Abstand zwischen den ersten zwei Behandlungen nicht mehr als 10-12 Tage betragen sollte. Untere Dosierung im Keimblattstadium der Kultur sowie in sandiger, schwach humoser Boden. Obere Dosierung ab 2-Blattstadium der Rüben und in Moorböden. Bezüglich dem Zusatz von Debut, Dual Gold, Spectrum oder Venzar zur Mischung Goltix Compact + Betanal maxxPro ab der 2. Splitbehandlung, verlangen Sie bitte unsere Beratung. Bei solchen Mischungen darf kein Mero oder Herbizidöl beigemischt werden. Anwendung im Gemüsebau Randen - 0,8 kg/ha pro Splitbehandlung. Gesamtmenge: max. 4,0 kg/ha. In leichten Böden: max. 3,0 kg/ha. 4-5 Splitbehandlungen als Mischpartner zu anderen kombinierten Herbiziden. Die erste Behandlung erfolgt sobald die ersten Unkräuter auflaufen bis spätestens im Keimblattstadium. Die folgenden Behandlungen werden beim erneuten Auflaufen von Unkräutern und Ungräsern durchgeführt, wobei der Abstand zwischen den ersten zwei Behandlungen nicht mehr als 10 Tage betragen sollte. Vorschrift RRV: Die Verwendung auf Däc Lesen Sie das vollständige Dokument
HANDELSBEZEICHNUNG:GOLTIX COMPACT Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024) PRODUKTKATEGORIE: BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Herbizid Bayer (Schweiz) AG W-6130 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Metamitron 90 % WGWasserdispergierbares Granulat Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN G Rande Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Aufwandmenge:2.5 -4kg/ha Anwendung:Nachauflauf. 1, 2, 3 F Futter- und Zuckerrüben Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Aufwandmenge:2.5 -4kg/ha Anwendung:Vor- und Nachauflauf. 1, 3 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Splitbehandlung möglich (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge). 2. Tiefere Dosierung auf sandigen, schwach humosen Böden; höchste Dosierung auf schweren, humosen Böden. 3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten. GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN: • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. • EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. • H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. • H400Sehr giftig für Wasserorganismen. • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. SIGNALWORT: • Achtung GEFAHRENSYMBOLE UND -BEZEICHNUNGEN: Kurzkennzeichnung GHS07 GHS09 Symbol Gefahrenbezeichnung Vorsicht gefährlich Gewässergefährdend Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet. Lesen Sie das vollständige Dokument
Bayer (Schweiz) AG, Crop Science SICHERHEITSDATENBLATT _ _ nach EG-Richtlinie 2001/58/EG Mit Ergänzungen für die Schweiz gem. ChemV vom 1. August 2005. GOLTIX COMPACT (W 6130) Gebinde: 5 KG 1/2 Version Ausgabedatum ADAMA: 17.11.2015 Deckblatt für die Schweiz erstellt am: 29.01.2018 Auf diesem Deckblatt sind nur die für die Schweiz, bzw. für den Vertreiber/Lieferant, notwendigen Ergänzungen angegeben, für die vollständigen Angaben jedes Abschnitts möge man die entsprechenden Abschnitte des anschliessenden Sicherheitsdatenblatts für Goltix Compact der Adama lesen. HINWEISE ZUR VERWENDUNG DES SICHERHEITSDATENBLATTES Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde ausschliesslich für das Produkt GOLTIX COMPACT (W 6130), vertrieben durch die Bayer (Schweiz) AG, erstellt und ist nur hierfür gültig. Jede Verwendung für andere Produkte (auch scheinbar Ähnliche), einschliesslich kopieren, abgeben, abschreiben usw. ist untersagt. Dass die Angaben gemäss neuesten Erkenntnissen richtig sind können wir nur für GOLTIX COMPACT (W 6130) bestätigen. Falls die Angaben dieses Sicherheitsdatenblatts für andere Produkte verwendet werden sollten, verlieren diese möglicherweise ihre Richtigkeit. ABSCHNITT 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG PRODUKTINFORMATION Handelsname GOLTIX COMPACT Verwendung Herbizid VERTREIBER/LIEFERANT BAYER (SCHWEIZ) AG CROP SCIENCE POSTFACH CH-3052 ZOLLIKOFEN Telefon +41(0)31 869 16 66 Telefax +41(0)31 869 23 39 Hersteller ADAMA Deutschland GmbH Edmund-Rumpler-Strasse 6 51149 Köln Deutschland Lieferant/Importeur Leu & Gygax AG Fellstrasse 1 CH-5413 Birmenstorf NOTFALLNUMMER SCHWEIZ Abteilung Produktesicherheit bei Leu & Gygax : 145 (TOX INFO SUISSE, ZÜRICH) 056 201 45 45 ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG NACH SCHWEIZERISCHER NATIONALER GESETZGEBUNG: Das Produkt ist gemäss CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet: Siehe Abschnitt 2 des hier angehängten Sicherheitsdatenblatts für Goltix Compact (Adama). Bisherige (alte) Einstufung und Kennzeichnung siehe unte Lesen Sie das vollständige Dokument