Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
Gereinigtes Tuberkulin aus Mycobacterium avium
WdT - Wirtschaftsgenossenschaft Deutscher Tierärzte eG (3003364)
Q102AR02
Purified tuberculin from Mycobacterium avium
Injektionslösung
Gereinigtes Tuberkulin aus Mycobacterium avium (09447) 25000 Internationale Einheit
Injektion intrakutan; Injektion intrakutan; Injektion intrakutan; Injektion intrakutan; Injektion intrakutan; Injektion intrakut
Schaf; Taube; Geflügel; Pute, zur Fleischproduktion; Hund; Ziege; Rind; Schwein
verlängert
1985-07-26
GEBRAUCHSINFORMATION Geflügeltuberkulin PPD, Injektionslösung für Geflügel, Puten, Tauben, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Hunde 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH IST Zulassungsinhaber: WDT – Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte eG, Siemensstr. 14, 30827 Garbsen Für die Chargenfreigabe verantwortlicher Hersteller: Serumwerk Memsen, Memsen 13, 27318 Hoyerhagen 2. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Geflügeltuberkulin PPD Injektionslösung für Geflügel, Puten, Tauben, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Hunde 3. WIRKSTOFF(E) UND SONSTIGE BESTANDTEILE Pro Dosis von 0,1 ml: WIRKSTOFF: Gereinigtes Proteinderivat aus Kulturen von _Mycobacterium avium_ , Stamm D4. 2500 IE* *IE: Internationale Einheiten. SONSTIGE BESTANDTEILE Phenol (Konservierungsmittel): maximal 0,5 % 4. ANWENDUNGSGEBIET(E) Geflügeltuberkulin dient zur Feststellung der Tuberkulose beim Geflügel und zur Durchführung der vergleichenden Tuberkulinprobe bei anderen Haussäugetieren. 5. GEGENANZEIGEN Keine. 6. NEBENWIRKUNGEN Bei Infektionen mit Mykobakterien anderer Spezies kann es in sehr seltenen Fällen zu unspezifischen Reaktionen kommen. Bei latent infizierten oder sensibilisierten Tieren können in sehr seltenen Fällen nach Tuberkulinisierung allergische oder anaphylaktische Reaktionen auftreten. Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert: - Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen) - Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren) - Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren) - Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren) - Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte). Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihrem Tier feststellen, oder falls Sie vermuten, dass das Tierarzneimi Lesen Sie das vollständige Dokument
1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Geflügeltuberkulin PPD Injektionslösung für Geflügel, Puten, Tauben, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Hunde 2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG Pro Dosis von 0,1 ml: WIRKSTOFF: Gereinigtes Proteinderivat aus Kulturen von _Mycobacterium avium_ , Stamm D4. 2500 IE* *IE: Internationale Einheiten. SONSTIGER BESTANDTEIL: Phenol (Konservierungsmittel): maximal 0,5 % Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1. 3. DARREICHUNGSFORM Klare bis leicht gelbliche wässrige Injektionslösung. 4. KLINISCHE ANGABEN 4.1 ZIELTIERART(EN) Geflügel, Puten, Tauben 4.2 ANWENDUNGSGEBIETE UNTER ANGABE DER ZIELTIERART(EN) Geflügeltuberkulin dient zur Feststellung der Tuberkulose beim Geflügel und zur Durchführung der vergleichenden Tuberkulinprobe bei anderen Haussäugetieren. 4.3 GEGENANZEIGEN Keine. 4.4 BESONDERE WARNHINWEISE FÜR JEDE ZIELTIERART Eine Nachuntersuchung bei zweifelhaften Reaktionen soll frühestens 6 Wochen nach einer vorangegangenen Tuberkulinisierung erfolgen, da sonst falsche Reaktionen auftreten können. Akut erkrankte Tiere sind von der Tuberkulinisierung auszuschließen. 4.5 BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ANWENDUNG Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren Nicht zutreffend. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender In den Fällen des §4 der Tuberkulose-Verordnung (Nachuntersuchung und Beurteilung tuberkulin- zweifelhaft reagierender Rinder) kann mehr als eine Tuberkulinprobe zu gleicher Zeit vorgenommen werden (Simultantest). Die Durchführung des Simultantests richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften: _Verordnung zum _ _Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes_ (Tuberkulose-Verordnung) und Richtlinie 64/432 EWG mit ihren Anhängen in der jeweils geltenden Fassung. Gemäß der _Verordnung über anzeigepflichtige _ _Tierseuchen_ (TierSeuchAnzV) besteht in Deutschland Anzeigepflicht . 4.6 NEBENWIRKUNGEN (HÄUFIGKEIT UND SCHWERE) Bei Infektionen mit Mykobakterien anderer Spezie Lesen Sie das vollständige Dokument