FENIKAN Herbizid Suspensionskonzentrat

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
17-05-2024

Wirkstoff:

500 g/l Isoproturon; 62,5 g/l Diflufenican

Verfügbar ab:

Bayer CropScience

Darreichungsform:

Suspensionskonzentrat

Klasse:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Therapiegruppe:

Herbizid

Fachinformation

                                Handelsbezeichnung
FENIKAN
Zulassungsnummer
043779-00
Zulassungsinhaber
Bayer CropScience
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.15
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
500 g/l Isoproturon
62,5 g/l Diflufenican
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig 
schädliche Wirkungen haben.
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett 
vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2
% und 
Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich
wasserführender, aber 
einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer
geschlossenen 
Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen
Schutzfunktion darf 
durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er
muss eine 
Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht
erforderlich, wenn: - 
ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den
abgeschwemmten 
Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden
bzw. mit der 
Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder 
Direktsaatverfahren erfolgt.
NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
NG410: Keine Anwendung auf Böden mit 
                                
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