Equi plus

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)

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Wirkstoff:

Dembrexinhydrochlorid-Monohydrat; Clenbuterolhydrochlorid

Verfügbar ab:

CP-Pharma Handelsgesellschaft mbH (3180103)

ATC-Code:

QR03CC90

INN (Internationale Bezeichnung):

Dembrexin Hydrochloride Monohydrate, Clenbuterol Hydrochloride

Darreichungsform:

Granulat

Zusammensetzung:

Dembrexinhydrochlorid-Monohydrat (22680) 6 Milligramm; Clenbuterolhydrochlorid (12390) 0,016 Milligramm

Verabreichungsweg:

zum Eingeben über das Futter

Therapiegruppe:

Pferd

Berechtigungsstatus:

verlängert

Berechtigungsdatum:

2013-05-29

Gebrauchsinformation

                                GEBRAUCHSINFORMATION
Equi plus (0,016 mg/g + 6,0 mg/g)
Granulat zum Eingeben für Pferde
NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND WENN
UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE
VERANTWORTLICH IST
Zulassungsinhaber
und Hersteller, der für die Chargenfreigabe verantwortlich ist
CP-Pharma Handelsges. mbH
Ostlandring 13
31303 Burgdorf
BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS
Equi plus (0,016 mg/g + 6,0 mg/g) Granulat zum Eingeben für Pferde
Clenbuterol
Dembrexin
WIRKSTOFF(E) UND SONSTIGE BESTANDTEILE
1 g Granulat enthält:
Wirkstoff(e):
Clenbuterolhydrochlorid
0,016 mg
(entspr. 0,01414 mg Clenbuterol)
Dembrexinhydrochlorid-Monohydrat
6,0 mg
(entspr. 5,246 mg Dembrexin)
Weißes, feinkörniges, geruchloses Granulat.
ANWENDUNGSGEBIET(E)
Zur Behandlung von Atemwegserkrankungen bei Pferden, die mit
Bronchospasmen und
einer vermehrten Sekretion hyperviskösen Schleims einhergehen, wie
akute, subakute und
chronische Bronchitis und Bronchiolitis, chronisch-obstruktive
Lungenerkrankung (COPD),
sowie unterstützend bei Bronchopneumonie.
In akuten Fällen von Bronchitis und Bronchopneumonie ist die
Anwendung in Verbindung mit
Antibiotika und/oder Sulfonamiden angezeigt.
Hinweis:
Equi plus darf bei Equiden nur zur Behandlung bei Atemwegserkrankungen
angewendet
werden. Bei Equiden, die zur Schlachtung vorgesehen sind, ist ein
Abgabebeleg gemäß § 13
Abs. 2 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
auszustellen.
GEGENANZEIGEN
Nicht anwenden bei:
-
Hyperthyreose
-
Tachykarde Herzrhythmusstörungen
-
Lungenödem, beginnendem Lungenödem, eingeschränkter Nieren-
und/oder
Leberfunktion.
Nicht Anwenden bei Überempfindlichkeit gegenüber den Wirkstoffen
oder einem der
sonstigen Bestandteile.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im
Internet: www.bvl.bund.de
BVL_FO_05
_3086_300_
V3.1
Nicht anwenden bei tragenden Stuten 1 bis 2 Tage vor dem errechneten
Geburtstermin bzw.
bei Anzeichen der nahenden Geburt und bei säugenden Stuten.
Nicht bei Stuten anwenden, deren Milch fü
                                
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Fachinformation

                                FACHINFORMATION IN FORM DER ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES
TIERARZNEIMITTELS
(SUMMARY OF PRODUCT CHARACTERISTICS)
1.
BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS
Equi plus (0,016 mg/g + 6,0 mg/g) Granulat zum Eingeben für Pferde
2.
QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
1 g Granulat enthält:
WIRKSTOFF(E):
Clenbuterolhydrochlorid
0,016 mg
(entsprechend 0,01414 mg Clenbuterol)
Dembrexinhydrochlorid-Monohydrat
6,00 mg
(entsprechend 5,246 mg Dembrexin)
SONSTIGE BESTANDTEILE:
Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie
unter Abschnitt 6.1
3.
DARREICHUNGSFORM
Granulat zum Eingeben.
Weißes, feinkörniges, geruchloses Granulat.
4.
KLINISCHE ANGABEN
4.1
Zieltierart(en)
Pferd
4.2
Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en)
Zur Behandlung von Atemwegserkrankungen bei Pferden, die mit
Bronchospasmen
und einer vermehrten Sekretion hyperviskösen Schleims einhergehen,
wie akute,
subakute und chronische Bronchitis und Bronchiolitis,
chronisch-obstruktive
Lungenerkrankung (COPD), sowie unterstützend bei Bronchopneumonie.
In akuten Fällen von Bronchitis und Bronchopneumonie ist die
Anwendung in
Verbindung mit Antibiotika und/oder Sulfonamiden angezeigt.
Hinweis:
BV
L_
FO
_0
5_
30
94
_3
04
_V
2.3
Equi plus darf bei Equiden nur zur Behandlung bei Atemwegserkrankungen
angewendet werden. Bei Equiden, die zur Schlachtung vorgesehen sind,
ist ein
Abgabebeleg gemäß § 13 Abs. 2 der Verordnung über tierärztliche
Hausapotheken
(TÄHAV) auszustellen.
4.3
Gegenanzeigen
Nicht anwenden bei:
-
Hyperthyreose
-
Tachykarde Herzrhythmusstörungen
-
Lungenödem, beginnendem Lungenödem, eingeschränkter Nieren-
und/oder
Leberfunktion.
Nicht Anwenden bei Überempfindlichkeit gegenüber den Wirkstoffen
oder einem der
sonstigen Bestandteile.
Nicht anwenden bei tragenden Stuten 1 bis 2 Tage vor dem errechneten
Geburtstermin bzw. bei Anzeichen der nahenden Geburt und bei
säugenden Stuten.
Nicht bei Stuten anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr
vorgesehen
ist.
Nicht bei Equiden anwenden, die zu Mastzwecke
                                
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