Eclat Herbizid Wasserdispergierbares Granulat

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
14-05-2024

Wirkstoff:

600 g/kg Bromoxynil; 30 g/kg Prosulfuron

Verfügbar ab:

Syngenta Agro GmbH

Darreichungsform:

Wasserdispergierbares Granulat

Klasse:

Umweltgefährlich, Giftig

Therapiegruppe:

Herbizid

Fachinformation

                                Handelsbezeichnung
Eclat
Zulassungsnummer
024398-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.16
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
600 g/kg Bromoxynil
30 g/kg Prosulfuron
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Giftig
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig 
schädliche Wirkungen haben.
R 23 : Giftig beim Einatmen
R 25 : Giftig beim Verschlucken
R 36 : Reizt die Augen
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und 
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 1 : Unter Verschluss aufbewahren
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich,
dieses 
Etikett vorzeigen)
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Bromoxynil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung
des 
Spritzbelages.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte 
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten
nicht in 
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die 
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: 
                                
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