Land: Schweiz
Sprache: Deutsch
Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Folpet; Difenoconazol; 1,2-benzisothiazol-3(2H)-one; 1,2-benzisothiazolin-3-one; Methenamin; Hexamethylenetetramin
Schneiter Agro AG
Folpet; Difenoconazol; 1,2-benzisothiazol-3(2H)-one; 1,2-benzisothiazolin-3-one; Methenamin; Hexamethylenetetramin
32.7 %400 g/l; 0.87 %10.7 g/l; ; ;
SCSuspensionskonzentrat
Fungizid ;
HANDELSBEZEICHNUNG:DIFOL Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024) PRODUKTKATEGORIE: BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Fungizid Schneiter Agro AG W-7237 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Folpet Wirkstoff: Difenoconazol Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 1,2-benzisothiazol- 3(2H)-one; 1,2-benzisothiazolin-3-one Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Methenamin; Hexamethylenetetramin 32.7 %400 g/l 0.87 %10.7 g/l SCSuspensionskonzentrat Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN O Apfel Birne / Nashi Schorf des Kernobstes Konzentration:0.25 % Aufwandmenge:3.5l/ha Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Bis spätestens BBCH 70. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen. 2. Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. 3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. 4. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. 5. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten. 6. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden. 7. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von Lesen Sie das vollständige Dokument