Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
Detia Freyberg GmbH
Gaserzeugendes Produkt
800 g/kg Calciumcarbid
Repellent, Wildschadenverhütungsmittel
HANDELSBEZEICHNUNG DETIA WÜHLMAUSGAS Zulassungsnummer 050425-60 Zulassungsinhaber Detia Freyberg GmbH Weitere Vertriebsfirmen Detia Garda GmbH Zulassungsende 31.12.26 Wirkungsbereich Repellent, Wildschadenverhütungsmittel Wirkstoffgehalt 800 g/kg Calciumcarbid Formulierung Gaserzeugendes Produkt Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Kennzeichnung nach GefStoffV Signalwort (GHS) Gefahr Gefahrenpiktogramme (GHS) Ätzwirkung, Ausrufezeichen Gefahrenhinweise (GHS) Kann die Atemwege reizen. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter ... zuführen. Kennzeichnung nach PflSchMV SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen. SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden. Anwendungs- bestimmungen NT670: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild; deshalb immer tief und unzugänglich in die Gänge der zu bekämpfenden Tiere einbringen. NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Di Lesen Sie das vollständige Dokument