Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
Aquarium Münster Pahlsmeier GmbH (1011215)
10,0 mg/ml + 4,0 mg/ml + 2,75 mg/ml + 2,0 mg/ml
Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zur Behandlung von Fischen
Zierfisch
freigestellt
2023-04-24
1 PACKUNGSBEILAGE 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS DESSAMOR Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zur Behandlung von Fischen 2. ZUSAMMENSETZUNG Dunkelgrünes Konzentrat 1 ml DESSAMOR enthält: 10,00 mg Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat 4,00 mg Ethacridinlactat- Monohydrat 2,75 mg Methylthioniniumchlorid 2,00 mg Acriflaviniummonochlorid 3. ZIELTIERART Zierfisch 4. ANWENDUNGSGEBIET(E) Antiseptisch wirksames Tierarzneimittel zur Anwendung bei Pilzinfektionen, das auch bei bakteriellen Begleitinfektionen hilft. Sichtbare Merkmale sind weißliche watteartige Beläge. 5. GEGENANZEIGEN - Bei Wirbellosen können Unverträglichkeiten auftreten. Schnecken, Muscheln, Garnelen, Korallen u. A. sollten daher von der Behandlung ausgeschlossen werden. - Nicht anwenden bei Überempfindlichkeit gegen einen oder mehrere der Wirkstoffe. 6. BESONDERE WARNHINWEISE Besondere Warnhinweise: - Eine eventuell vorhandene UV-Bestrahlung muss während der Behandlung abgestellt werden. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender: - Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegen einen oder mehrere der Wirkstoffe sollten den Kontakt mit dem Tierarzneimittel meiden. - Das Tierarzneimittel mit Vorsicht anwenden. - Bei der Anwendung des Tierarzneimittels ist der Kontakt mit Haut, Schleimhäuten und Augen sowie die orale Aufnahme zu vermeiden. - Bei der Handhabung des Tierarzneimittels Schutzhandschuhe tragen. - Nach Anwendung des Tierarzneimittels sind die Hände mit Wasser und Seife zu waschen. - Spritzer auf der Haut sollten unverzüglich abgewaschen werden. Bei versehentlichem Augenkontakt müssen die Augen sofort unter klarem fließendem Wasser gespült werden. - Bei versehentlichem Verschlucken sofort Arzt aufsuchen und Packungsbeilage oder Etikett vorzeigen. - Das Tierarzneimittel darf nicht von Schwangeren verabreicht werden. - Stark kontaminierte Kleidung ist unmittelbar zu wechseln und vor erneutem Gebrauch zu waschen. - Während des Umgangs mit dem Tierarzneimittel nicht essen, trinken und rauchen. 2 Besondere Vorsichtsmaßnahme Lesen Sie das vollständige Dokument