Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
900 g/kg Magnesiumphosphid
Detia Freyberg GmbH
Gaserzeugendes Produkt
Leichtentzündlich, Umweltgefährlich, Sehr giftig
Insektizid
Handelsbezeichnung DEGESCH-MAGTOXIN GRANULAR Zulassungsnummer 005881-00 Zulassungsinhaber Detia Freyberg GmbH Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.16 Wirkungsbereich Insektizid Wirkstoffgehalt 900 g/kg Magnesiumphosphid Formulierung Gaserzeugendes Produkt Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Leichtentzündlich, Umweltgefährlich, Sehr giftig Kennzeichnung nach GefStoffV R 15/29 : Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und leichtentzündlicher Gase R 26/28 : Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken R 21 : Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase R 50 : Sehr giftig für Wasserorganismen S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 8 : Behälter trocken halten S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 22 : Staub nicht einatmen S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) S 61 : Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW466: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Auflagen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. VA261: Es ist sicherzustellen, dass das gebrauchsfertige magnesiumphosphidhaltige Mittel bei Anwendung gegen Vorratsschädlinge nach Gebrauch aus der Umgebung von Lebens- und Futtermitteln entfernt wird. VH331: Der Lesen Sie das vollständige Dokument