Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
250 g/l Cypermethrin
Arysta LifeScience Benelux Sprl.
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
250 g/l Cypermethrin
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Insektizid
HANDELSBEZEICHNUNG CYTHRIN 250 EC Zulassungsnummer 006975-60 Zulassungsinhaber Arysta LifeScience Benelux Sprl. Weitere Vertriebsfirmen Agro Trade Handelsgesellschaft mbH Zulassungsende 01.04.19 Wirkungsbereich Insektizid Wirkstoffgehalt 250 g/l Cypermethrin Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 37/38 : Reizt die Atmungsorgane und die Haut R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 10 : Entzündlich R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NB6611: Das Mittel Lesen Sie das vollständige Dokument