Cythrin 250 EC Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

250 g/l Cypermethrin

Verfügbar ab:

Arysta LifeScience Benelux Sprl.

Darreichungsform:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Zusammensetzung:

250 g/l Cypermethrin

Klasse:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Therapiegruppe:

Insektizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CYTHRIN 250 EC
Zulassungsnummer
006975-60
Zulassungsinhaber
Arysta LifeScience Benelux Sprl.
Weitere Vertriebsfirmen
Agro Trade Handelsgesellschaft mbH
Zulassungsende
01.04.19
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
250 g/l Cypermethrin
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 37/38 : Reizt die Atmungsorgane und die Haut
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 10 : Entzündlich
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden
verursachen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete
Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort
ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder dieses Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6611: Das Mittel
                                
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