Celaflor Schädlingsfrei Zierpflanzen Konzentrat Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Kaufe es jetzt

Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Verfügbar ab:

Scotts Celaflor GmbH

Darreichungsform:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Zusammensetzung:

785,57 g/l Rapsöl

Therapiegruppe:

Akarizid, Insektizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CELAFLOR SCHÄDLINGSFREI ZIERPFLANZEN KONZENTRAT
Zulassungsnummer
043743-68
Zulassungsinhaber
Scotts Celaflor GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Scotts Celaflor GmbH
Zulassungsende
31.12.27
Wirkungsbereich
Akarizid, Insektizid
Wirkstoffgehalt
785,57 g/l Rapsöl
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des
Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages wieder betreten.
SS204: Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von
Pflanzenschutzmitteln.
WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an
den Kulturpflanzen auftreten.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung
festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist,
als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen
relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen
relevanter Raubmilben und Spinne
                                
                                Lesen Sie das vollständige Dokument
                                
                            

Suchen Sie nach Benachrichtigungen zu diesem Produkt