Carneol Suspensionskonzentrat

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

500 g/l Fluazinam

Verfügbar ab:

ADAMA Deutschland GmbH

Darreichungsform:

Suspensionskonzentrat

Zusammensetzung:

500 g/l Fluazinam

Klasse:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Therapiegruppe:

Fungizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CARNEOL
Zulassungsnummer
006899-60
Zulassungsinhaber
ADAMA Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
ADAMA Deutschland GmbH
Zulassungsende
31.12.22
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
500 g/l Fluazinam
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gesundheitsgefahr, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Enthält Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN2842: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der
Art Ap
                                
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