Camposan-Extra Wasserlösliches Konzentrat

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

660 g/l Ethephon

Verfügbar ab:

CBW Chemie GmbH

Darreichungsform:

Wasserlösliches Konzentrat

Zusammensetzung:

660 g/l Ethephon

Klasse:

Ätzend, Umweltgefährlich

Therapiegruppe:

Wachstumsregler

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CAMPOSAN-EXTRA
Zulassungsnummer
024034-00
Zulassungsinhaber
CBW Chemie GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Nufarm Deutschland GmbH
Lotus Agrar GmbH
Zulassungsende
31.07.19
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Wirkstoffgehalt
660 g/l Ethephon
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Ätzend, Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 21 : Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut
R 34 : Verursacht Verätzungen
S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 27 : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen
S 28 : Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel .... (vom
Hersteller anzugeben)
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich,
dieses Etikett vorzeigen)
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung
des Spritzbelages.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN291: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der
Art Episyrphus balteat
                                
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