Schweiz - Deutsch - Swissmedic (Swiss Agency for Therapeutic Products)
Patienteninformation
Information für Patientinnen und Patienten
Lesen Sie diese Packungsbeilage sorgfältig, bevor Sie das Arzneimittel einnehmen. Dieses
Arzneimittel ist Ihnen persönlich verschrieben worden und Sie dürfen es nicht an andere Personen
weitergeben. Auch wenn diese die gleichen Krankheitssymptome haben wie Sie, könnte das
Arzneimittel ihnen schaden. Bewahren Sie die Packungsbeilage auf, Sie wollen sie vielleicht später
nochmals lesen.
Cactus compositum Heel®, Tropfen
Homöopathisches Arzneimittel
Wann wird Cactus compositum Heel®, Tropfen angewendet?
Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild kann Cactus compositum Heel, Tropfen auf
Verschreibung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin bei Durchblutungsstörungen der Herzkranzgefäße und
pektanginösen Beschwerden ("Herzkrämpfe") angewendet werden.
Was sollte dazu beachtet werden?
Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin andere Arzneimittel verschrieben hat, fragen Sie Ihren Arzt
oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin ob Cactus compositum Heel, Tropfen gleichzeitig
eingenommen werden darf.
Wann darf Cactus compositum Heel®, Tropfen nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?
Bis heute sind keine Anwendungseinschränkungen bekannt. Bei bestimmungsgemässem Gebrauch
sind keine besonderen Vorsichtsmassnahmen notwendig. Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker
bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder
andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte) einnehmen oder äusserlich anwenden. Cactus compositum
Heel,Tropfen enthalten 51Vol.-% Alkohol.
Darf Cactus compositum Heel®, Tropfen während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit
eingenommen werden?
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das
Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt.
Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel
verzichten oder den Arzt oder den Apotheker bzw. die Ärztin oder die Apothekerin um Rat fragen.
Wie verwenden Sie Cactus compositum Heel®, Tropfen?
Die Dosierung muss individuell vorgenommen werden. Zur Langzeitbehandlung 3 mal täglich 10
Tropfen, bei akuten Beschwerden alle 5 Minuten 5-8 Tropfen, bei Besserung Häufigkeit der Gaben
vermindern. Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das
Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw.
mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.
Welche Nebenwirkungen kann Cactus compositum Heel®, Tropfen haben?
Für Cactus compositum Heel, Tropfen sind bisher bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine
Nebenwirkungen beobachtet worden. Wenn Sie dennoch Nebenwirkungen bemerken, informieren
Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Bei Einnahme von
homöopathischen Arzneimitteln können sich die Beschwerden vorübergehend verschlimmern
(Erstverschlimmerung). Bei andauernder Verschlechterung setzen Sie Cactus compositum Heel,
Tropfen ab und informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin.
Was ist ferner zu beachten?
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit „verwendbar bis” bezeichneten Datum
verwendet werden. Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren. Bei Raumtemperatur (15-25
°C) aufbewahren. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder
Apothekerin.
Was ist in Cactus compositum Heel®, Tropfen enthalten?
1 ml Tropfenlösung enthält:
Crataegus D1 964 μl; Kalium carbonicum D3 10 μl; Nitroglycerinum D3 6 μl; Selenicereus
grandiflorus D1 10 μl; Spigelia anthelmia D3 10 μl.
Dieses Präparat enthält zusätzlich Hilfsstoffe sowie 51 Vol. - % Alkohol.
Zulassungsnummer
49699 (Swissmedic)
Wo erhalten Sie Cactus compositum Heel®, Tropfen? Welche Packungen sind erhältlich?
In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.
Packungen zu 30 ml und 100 ml.
Zulassungsinhaberin
ebi-pharm ag, Lindachstr. 8c, 3038 Kirchlindach
Diese Packungsbeilage wurde im Juli 2003 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic)
geprüft.