BUZZIN Wasserdispergierbares Granulat

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Verfügbar ab:

Sharda Europe b.v.b.a.

Darreichungsform:

Wasserdispergierbares Granulat

Zusammensetzung:

700 g/kg Metribuzin

Therapiegruppe:

Herbizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
BUZZIN
Zulassungsnummer
008299-00
Zulassungsinhaber
Sharda Europe b.v.b.a.
Weitere Vertriebsfirmen
Sharda Poland SP. z.o.o.
Zulassungsende
31.07.19
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
700 g/kg Metribuzin
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Nutzinsekten eingestuft.
NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des
Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199: Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen
oder selbstfahrenden
Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann si
                                
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