Biox-M

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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04-01-2024

Wirkstoff:

Grüne-Minze-Öl; L-Carvon

Verfügbar ab:

Andermatt Biocontrol Suisse AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Spearmint Oil L-Carvone

Dosierung:

100 % [enthält mindestens 55% L-Carvon]; ;

Darreichungsform:

HNHeissvernebelungsmittel

Therapiegruppe:

Phytoregulator ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:BIOX-M
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Phytoregulator
Andermatt Biocontrol Suisse AG
W-6995
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Grüne-Minze-Öl
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: L-
Carvon
100 % [enthält mindestens 55% L-
Carvon]
HNHeissvernebelungsmittel
Anwendungen
A
KULTUR
SCHADERREGER/
WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
F Kartoffeln Keimhemmung
Aufwandmenge:90g/Tonne
Wartefrist:3Tage
Anwendung:Nachfolgend Anwendung im Abstand von 3
Wochen mit 30g/Tonne.
1, 2, 3, 4, 5,
6
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Nach Abschluss der Behandlungszeit: Raum vor dem Wiederbetreten
gründlich lüften
2.
Während der Behandlungszeit sicherstellen, dass niemand den Raum
betritt.
3.
Bei Betreten der behandelten Räume sind während der Behandlungs- und
Einwirkzeit
Schutzhandschuhe, ein Schutzanzug, eine Kopfbedeckung, eine
Atemschutzmaske (A2P2) und eine
dicht abschliessende Schutzbrille zu tragen. Eine Vollmaske kann die
Kombination Schutzbrille und
Schutzmaske ersetzen.
4.
Knollen dürfen nicht zu feucht sein.
5.
Applikation mit einem Heissverneblungsgerät gemäss den technischen
Hinweisen der Firma.
6.
Beim Befüllen des Nebelgeräts sind Schutzhandschuhe zu tragen.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
•
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
•
EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
•
H304Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich
sein.
•
H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
•
H400Sehr giftig für Wasserorganismen.
•
SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen.
SIGNALWORT:
•
Gefahr
GEFAHRENSYMBOLE UND -BEZEICHNUNGEN:
Kurzkennzeichnung
GHS07
GHS08
GHS09
Symbol
Gefahrenbezeichnung Vorsicht gefährlich Gesundheitsschädigend
Gewässergefährdend
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die
Erwähnung eines Produktes,
Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung d
                                
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