Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
75 g/l Phenmedipham; 115 g/l Ethofumesat; 15 g/l Desmedipham
UPL Europe Ltd.
Suspensionskonzentrat
75 g/l Phenmedipham; 115 g/l Ethofumesat; 15 g/l Desmedipham
Umweltgefährlich, Reizend
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG BETASANA TRIO SC Zulassungsnummer 005714-00 Zulassungsinhaber UPL Europe Ltd. Weitere Vertriebsfirmen UPL Deutschland GmbH Zulassungsende 31.12.22 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 75 g/l Phenmedipham 115 g/l Ethofumesat 15 g/l Desmedipham Formulierung Suspensionskonzentrat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Reizend Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 36 : Reizt die Augen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzensc Lesen Sie das vollständige Dokument