Land: Schweiz
Sprache: Deutsch
Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Ethofumesate; Phenmedipham; Desmedipham; Lenacil
Bayer (Schweiz) AG
Ethofumesate; Phenmedipham; Desmedipham; Lenacil
6.94 %75 g/l; 5.56 %60 g/l; 4.35 %47 g/l; 2.5 %27 g/l;
ODÖldispersion
Herbizid ;
Betanal ® maxxPro Herbizid für Rüben und Randen. Bewilligte Indikationen Unkräuter, (Ungräser). Anwendung gemäss Gebrauchsanweisung. Achtung: Vor Gebrauch gut schütteln. Produktinformationen Zulassung: W 6692 Formulierung: Öl-Dispersion (OD) Wirkstoffe: 6,94 % (75 g/l) Ethofumesat + 5,56 % (60 g/l) Phenmedipham + 4,35 % (47 g/l) Desmedipham + 2,5 % (27 g/l) Lenacil HRAC-Resistenzgruppen: C1/N Wirkungsweise Betanal maxxPro ist ein kombiniertes Nachauflauf-Herbizid für Zucker- und Futterrüben und Randen. Die spezielle und innovative OD- Formulierung (Öldispersion) verstärkt insbesondere die Blattwirkung. Die vier Wirkstoffe erfassen dikotyle Unkräuter und einige Ungräser. Phenmedipham und Desmedipham wirken über die Blätter auf die aufgelaufenenen Unkräuter während Ethofumesat sowohl über den Boden als auch über das Blatt wirksam wird. Der Wirkstoff Lenacil wird über Wurzeln und Spross aufgenommen und wirkt vor allem als Aktivator und Wirkungsverstärker für die anderen Wirkstoffe (Synergie-Effekt). Die Bodenwirkung von Betanal maxxPro ist beschränkt und kann bei Bedarf durch Zusatz von Goltix Compact verstärkt werden. Die sicherste Wirkung wird bei wiederholten, frühzeitigen Behandlungen während dem Auflaufen bis zum 2-Blattstadium der Unkrautflora erzielt. Wärme und gleichzeitige hohe Luftfeuchtigkeit beschleunigen die Blattwirkung während Bodenfeuchte die Residualwirkung verstärkt, dies insbesondere bei Mischungen mit Goltix Compact. Die vier Wirkstoffe von Betanal maxxPro ergänzen sich gegenseitig und bieten bei bester Kulturverträglichkeit eine erhöhte Wirkungssicherheit, weitestgehend unabhängig von Bodenart, Bodenfeuchte und Witterung. Anwendung im Feldbau Zucker- und Futterrüben - 0,8-1,0 l/ha für die erste Splitbehandlung. Untere Dosierung im Keimblattstadium der Rüben und Unkräuter. Obere Dosierung nur ab 2-Blattstadium der gesunden Rüben sowie in Moorböden. - 1,25-1,5 l/ha ab der zweiten Splitbehandlung. Obere Dosierung nur ab 4-Blattstadium der Rüben sowie in Moor Lesen Sie das vollständige Dokument
Handelsbezeichnung:Betanal Maxxpro Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:16.10.2021) Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist:01.07.2021,Aufbrauchsfrist:01.07.2022 Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer: Herbizid Bayer (Schweiz) AG W-6692 Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode: Wirkstoff: Ethofumesate Wirkstoff: Phenmedipham Wirkstoff: Desmedipham Wirkstoff: Lenacil 6.94 %75 g/l 5.56 %60 g/l 4.35 %47 g/l 2.5 %27 g/l ODÖldispersion Anwendungen A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen G Rande Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Aufwandmenge:4.5l/ha Anwendung:Nachauflauf. 1, 2, 3, 4 F Futterrübe Zuckerrübe Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Aufwandmenge:4.5l/ha Anwendung:Nachauflauf. 1, 2, 3, 4 Auflagen und Bemerkungen: 1. Splitbehandlung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge). 2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. 3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW. 4. 3-4 Splitbehandlungen, 1.0-1.5 l/ha je Split. Gefahrenkennzeichnungen: • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. • EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. • H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen. • H318Verursacht schwere Augenschäden. • H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. • SPe 2Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2) ausbringen. Signalwort: • Gefahr Gefahrensymbole und -bezeichnungen: Kurzkennzeichnung GHS05 GHS07 GHS09 Symbol Gefahrenbezeichn Lesen Sie das vollständige Dokument
Bayer CropScience SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Mit Ergänzungen für die Schweiz gem. ChemV vom 1. August 2005. BETANAL MAXXPRO (W-6692) Gebinde: 5 L 1/13 Version 8 / D EU-Version vom: 03.12.2018 CH-Version erstellt am: 15.05.2019 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 PRODUKTIDENTIFIKATOR Handelsname BETANAL MAXXPRO Produktcode (UVP) 79106645 Bewilligungs-Nr. (Schweiz) W-6692 1.2 RELEVANTE IDENTIFIZIERTE VERWENDUNGEN DES STOFFS ODER GEMISCHS UND VERWENDUNGEN, VON DENEN ABGERATEN WIRD VERWENDUNG Herbizid 1.3 EINZELHEITEN ZUM LIEFERANTEN, DER DAS SICHERHEITSDATENBLATT BEREITSTELLT FIRMA (Inverkehrbringer) Bayer (Schweiz) AG Crop Science Postfach CH-3052 Zollikofen Telefon +41(0)31 869 16 66 Telefax +41(0)31 869 23 39 Auskunftsgebender Bereich +41(0)31 868 35 36 (Schweiz) E-Mail: infobayer-ch@bayer.com 1.4 NOTRUFNUMMER NOTFALLNUMMER SCHWEIZ 145 (TOX INFO SUISSE, ZÜRICH) ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 EINSTUFUNG DES STOFFS ODER GEMISCHS EINSTUFUNG GEMÄSS SCHWEIZERISCHER GESETZGEBUNG (In Anlehnung an Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (und nachfolgende Änderungen) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.) Schwere Augenschädigung: Kategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Sensibilisierung durch Hautkontakt: Kategorie 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Chronische aquatische Toxizität: Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.2 KENNZEICHNUNGSELEMENTE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG NACH SCHWEIZERISCHER GESETZGEBUNG Kennzeichnungspflichtig. GEFAHRENBESTIMMENDE KOMPONENTE(N) ZUR ETIKETTIERUNG: Desmedipham Ethofumesat Lenacil Phenmedipham Bayer CropScience SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Mit Ergänzungen für die Schweiz gem. ChemV vom 1. August 2005. BETANAL MAXXPRO (W-6692) Gebinde: 5 L 2/13 Version 8 / D EU-Version vom: 03.12.2018 CH-Version erstellt am: 15.05.2019 GHS05 Ätzend GHS07 Vorsicht Lesen Sie das vollständige Dokument