Berelex 40 SG Wasserlösliches Granulat

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

400 g/kg Gibberellinsäure

Verfügbar ab:

SUMITOMO CHEMICAL

Darreichungsform:

Wasserlösliches Granulat

Zusammensetzung:

400 g/kg Gibberellinsäure

Therapiegruppe:

Wachstumsregler

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
BERELEX 40 SG
Zulassungsnummer
006977-00
Zulassungsinhaber
SUMITOMO CHEMICAL
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.22
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Wirkstoffgehalt
400 g/kg Gibberellinsäure
Formulierung
Wasserlösliches Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages wieder betreten.
WH963: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit
von Art und Sorte der
Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte
Nebenwirkungen mit sich bringen.
Es wird empfohlen, die Anwendung gemäß der Beratung durch den
Pflanzenschutzdienst und unter
Beachtung der dabei gegebenen Anweisungen vorzunehmen.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung
festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist,
als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art
Coccinella septempunctata
(Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend fü
                                
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