Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
0,5 g/kg Methiocarb; 0,25 g/kg Thiacloprid
Bayer CropScience
Aerosoldose oder -flasche
0,5 g/kg Methiocarb; 0,25 g/kg Thiacloprid
Hochentzündlich, Umweltgefährlich, Reizend
Insektizid
HANDELSBEZEICHNUNG BAYER GARTEN SPINNMILBENSPRAY PLUS Zulassungsnummer 006410-61 Zulassungsinhaber Bayer CropScience Weitere Vertriebsfirmen Bayer CropScience Zulassungsende 31.12.20 Wirkungsbereich Insektizid Wirkstoffgehalt 0,5 g/kg Methiocarb 0,25 g/kg Thiacloprid Formulierung Aerosoldose oder -flasche Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Hochentzündlich, Umweltgefährlich, Reizend Kennzeichnung nach GefStoffV R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 12 : Hochentzündlich R 36 : Reizt die Augen R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. NW262: Das M Lesen Sie das vollständige Dokument